Bava Metzia 178

Kapitel 178

א לאכשורי גברא לא קמיבעיא לן כי קמיבעיא לן לאכשורי פירא מאי ת"ש פועלין אוכלין ענבים בראשי אומניות שלהם ובלבד שלא יהבהבו באור
1 Hinsichtlich der Forcierung der Personist es uns nicht fraglich, fraglich ist es uns nur hinsichtlich der Forcierung der Früchte; wie ist es nun? – Komm und höre: Die Löhner dürfen [die Trauben] an der Spitze der Reihenessen, nur dürfen sie sie nicht am Feuer rösten. –
ב התם משום ביטול מלאכה כי קא מיבעיא לן היכא דאיכא אשתו ובניו מאי
2 Da ist dies wegen der Aussetzung der Arbeit [verboten], wir aber fragen hinsichtlich des Falles, wenn seine Frau und seine Kinder anwesend sind. –
ג ת"ש לא יהבהב באור ויאכל ולא יכמור באדמה ויאכל ולא יפריך ע"ג הסלע ויאכל אבל מפריך על יד על יד ואוכל התם משום ביטול מלאכה הכי נמי מסתברא דאי ס"ד משום מתוקי פירא סלע מאי מתוקי פירא איכא אי אפשר דלא ממתיק פורתא
3 Komm und höre: Er darf nicht am Feuer rösten und essen, auch nicht in der Erde erwärmen und essen, ferner darf er nicht an einem Steine zerreiben und essen, wohl aber darf er nach und nach mit der Hand zerreiben und essen. – Hier ebenfalls wegen der Aussetzung der Arbeit. Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, weil er die Früchte schmackhaft macht, so ist dies ja beim Zerreiben an einem Steine nicht zu berücksichtigen. – Es ist nicht gut möglich, daß sie dadurch nicht etwas schmackhafter werden. –
ד ת"ש פועלין שהיו עודרים בתאנים וגודרים בתמרים ובוצרים בענבים ומוסקין בזיתים הרי אלו אוכלים ופטורים שהתורה זיכתה להם בפיתם לא יאכלו אלא אם כן נטלו רשות מבעה"ב ולא יספות במלח ויאכל
4 Komm und höre: Wenn Löhner Feigen schneiden, Datteln pflücken, Trauben winzern oder Oliven ablesen, so dürfen sie von diesen essen und sindfrei, weil die Tora es ihnen erlaubthat; mit Brot aber dürfen sie sie nicht essen, es sei denn, daß sie vom Hausherrn Erlaubnis eingeholt haben; ferner dürfen sie sie nicht in Salz eintauchen und essen. –
ה מלח ודאי כענבים ודבר אחר דמי
5 Mit Salz ist es entschieden, wie Trauben mit etwas anderem. –
ו ולא יספות במלח ויאכל ורמינהו השוכר את הפועל לעדר ולקשקש תחת הזיתים הרי זה לא יאכל שכרו לבצור שכרו למסוק שכרו ללקט הרי זה אוכל ופטור שהתורה זיכתה להן קצץ אחת ואחת יאכל שתים שתים לא יאכל וסופת במלח ויאכל
6 Darf er denn nicht in Salz eintauchen und essen, ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand einen Löhner gemietet hat, um einen Olivenbaum zu graben, oder die Wurzeln zu bedecken, so darf er nicht essen; hat er ihn zum Winzern, zum Pflücken oder zum Einsammeln gemietet, so darf er essen und istfrei, weil die Tora es ihm erlaubt hat. Hat er esvereinbart, so darf er einzelne [Früchte] essen, je zwei abernicht; er darf auch in Salz eintauchen und essen.
ז אהייא אילימא אסיפא כיון דקצץ כל היכי דבעי ליכול אלא לאו ארישא
7 Worauf bezieht sich dies nun: wollte man sagen, auf den Schlußsatz, so sollte er sie doch, wenn er es vereinbart hat, nach Belieben essen dürfen; doch wohl auf den Anfangsatz!?
ח אמר אביי לא קשיא כאן בארץ כאן בחוצה לארץ בארץ קבעא ספיתא בחוצה לארץ לא קבעא ספיתא אמר רבא מי איכא מידי דבארץ קבעא ספיתא מדאורייתא ובחוצה לארץ לא קבעא ספיתא ומותר לכתחילה
8 Abajje erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt vom [Jisraél]lande und eines gilt vom Auslande; im [Jisraél]lande werden [die Früchte] durch das Eintauchen zehntpflichtig, im Auslandewerden sie es durch das Eintauchen nicht. Raba sprach: Ist es denn möglich, daß sie im [Jisraél]lande durch das Eintauchen pflichtig werden, nicht aber im Auslande, und [das Essen] da sogar von vornherein erlaubtist!?
ט אלא אמר רבא בין בארץ בין בחוצה לארץ חדא לא קבעא ספיתא תרתי קבעא ספיתא קצץ בין ספת ובין לא ספת אחת אחת אוכל שתים שתים לא יאכל לא קצץ ולא ספת אוכל שתים שתים ספת אחת אחת אוכל שתים שתים לא יאכל ואע"ג דנטל רשות מבעה"ב דאיטביל להו למעשר וקבעא ספיתא
9 Vielmehr, erklärte Raba, werden sie, einerlei ob im [Jisraél]lande oder im Auslande, durch das Eintauchen einer einzelnen [Frucht] nicht zehntpflichtig, wohl aber zweier. Hat er es vereinbart, so darf er sie einzeln essen, einerlei ob eingetaucht oder nicht eingetaucht, je zwei darf er aber nicht essen; hat er es nicht vereinbart, so darf er nicht eingetaucht auch je zwei essen; eingetaucht darf er sie nur einzeln essen, nicht aber je zwei, selbst wenn er vom Eigentümer Erlaubnis eingeholt hat, weil sie zehntpflichtig sind, denn sie sind es durch das Eintauchen geworden. –
י ותרתי דקבעא ספיתא מנא לן אמר רב מתנא דאמר קרא (מיכה ד, יב) כי קבצם כעמיר גורנה
10 Woher, daß sie durch das Eintauchen von zweien zehntpflichtig werden? R. Mathna erwiderte: Die Schrift sagt:<i>er sammelte sie wie Garben auf die Tenne.</i>
יא תנו רבנן פרות המרכסות בתבואה
11 Die Rabbanan lehrten: Bei Kühen, die Getreide stampfen